Die § 57a-Begutachtung, kurz „Pickerl“, ist die gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Dabei wird Ihr Wagen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie auf Umweltverträglichkeit geprüft.
- Etwaige Mängel beheben wir nach Rücksprache mit Ihnen gerne sofort.
- Mitzubringen sind: Zulassungsschein (oder Anmeldegutachten/Typenschein); Genehmigung für etwaige Sonderausstattungen
- 3-2-1-Regelung für Neuwagen: Die erste Begutachtung ist drei Jahre nach Erstzulassung fällig, die zweite nach zwei Jahren. Danach muss das Pickerl jährlich erneuert werden.